ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AGENTUREN

1. ANWENDBARKEIT 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") wurden auf Grund des zwischen der Traum-Ferienwohnungen GmbH, Belvilla AG und der Agentur abgeschlossenen Vertrages (im Folgenden „Vertrag" genannt) erstellt. 1.2. Die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe, die nicht definiert sind, haben die Bedeutung, die ihnen im Vertrag zugeschrieben wird.
2. LISTUNG DER UNTERKUNFT 2.1. Die Agentur versichert, dass sie berechtigt ist, die in ihrem Verzeichnis beschriebene Unterkunft zur privaten Nutzung für Freizeitzwecke zu vermieten. 2.2. Die Agentur versichert, dass sie die Unterkunft zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile vermietet und als solche von einer hohen Auslastung und der bestmöglichen Miete profitiert. 2.3. Das Unternehmen vermietet die Unterkunft über verbundene Unternehmen als Reiseveranstalter zur privaten Freizeitnutzung im Auftrag der Agentur, wobei der Mietvertrag zwischen dem Traum-Verbundenen Unternehmen und einem Dritten, nämlich dem Gast, geschlossen wird.
3. UNTERKUNFTSINFORMATIONEN 3.1. Informationen, die von der Agentur zur Aufnahme in die Plattformen zur Verfügung gestellt werden, müssen Informationen über die Unterkünfte der Agentur (einschließlich Bilder und Beschreibungen), ihre Annehmlichkeiten und Dienstleistungen und die zur Reservierung verfügbaren Unterkünfte, Einzelheiten zu den Preisen (einschließlich aller anfallenden Steuern, Abgaben, Zuschläge und Gebühren) und zur Verfügbarkeit, zu den Stornierungs- und No-Show-Bestimmungen sowie zu anderen Richtlinien und Einschränkungen („Unterkunftsinformationen") enthalten und müssen den Formaten und Vorgaben des Unternehmens entsprechen, (einschließlich aller anfallenden Steuern, Abgaben, Zuschläge und Gebühren) sowie Angaben zur Verfügbarkeit, zu Stornierungs- und No-Show-Regelungen und zu sonstigen Regelungen und Einschränkungen („Unterkunftsinformationen") und müssen den vom Unternehmen vorgegebenen Formaten und Standards entsprechen. 3.2. Die Agentur stellt dem Unternehmen vollständige Adressdaten zur Verfügung, und das Unternehmen ist berechtigt, diese auf den Plattformen zu veröffentlichen. 3.3. Die Agentur hat sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Urheberrechte an Fotos, Textbeschreibungen und Lageplänen. 3.4. Die Agentur ist jederzeit für eine korrekte und aktuelle Darstellung der Unterkunftsinformationen verantwortlich, auch bei zusätzlicher Verfügbarkeit von Zimmern für bestimmte Zeiträume oder bei außergewöhnlichen (wesentlich nachteiligen) Ereignissen oder Situationen (z.B. Renovierung oder Bauarbeiten im oder am Objekt). Die Agentur ist verpflichtet, die Unterkunftsinformationen regelmäßig zu aktualisieren, soweit dies erforderlich ist, und zwar jederzeit aufgrund von Änderung der verfügbaren Räume oder anderer wesentlicher Informationen. 3.5. Die von der Agentur zur Verfügung gestellten Unterkunftsinformationen können von der Gesellschaft zu Formatierungszwecken bearbeitet, umgeschrieben oder geändert und anschließend in andere Sprachen übersetzt werden, sofern dies erforderlich ist. 3.6. Sofern das Unternehmen nicht anderweitig zustimmt, werden alle Änderungen, Aktualisierungen und/oder Ergänzungen der Unterkunftsinformationen (einschließlich der Preise, der Verfügbarkeit und der Zimmer) von der Agentur direkt und online über die Schnittstelle des Unternehmens oder der verbundenen Unternehmen oder auf eine andere, vom Unternehmen angemessen angegebene Weise vorgenommen.
4. GÄSTEBEWERTUNGEN VON FERIENUNTERKÜNFTEN 4.1. Die Bewertung stellt nicht die eigene Einschätzung des Verbundenen Unternehmens dar, sondern ist die Einschätzung eines Dritten, die von den Verbundenen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen anhand der vom Gast angeforderten Nachweise, z.B. in Form von Fotos, auf ihre Echtheit überprüft wird. 4.2. Die Verbundene Unternehmen übernimmt keine Haftung dafür, dass durch die Bewertungen der Gäste die Buchung der Unterkunft der Agentur positiv oder negativ beeinflusst wird.
5. RECHTE UND PFLICHTEN DES UNTERNEHMENS 5.1. Lizenz Die Agentur gewährt dem Unternehmen hiermit ein nicht ausschließliches, unentgeltliches und weltweites Recht und eine Lizenz (oder gegebenenfalls eine Unterlizenz): 5.1.1. die vereinbarten Elemente der geistigen Eigentumsrechte der Agentur gemäß dem Vertrag zu nutzen, zu vervielfältigen, vervielfältigen zu lassen, zu verarbeiten, zu vertreiben, in Unterlizenz zu vergeben, zu kommunizieren und in jeglicher Form verfügbar zu machen und darzustellen; 5.1.2. die Unterkunftsinformationen zu nutzen, zu vervielfältigen, vervielfältigen zu lassen, zu vertreiben, in Unterlizenz zu vergeben, auszustellen und zu verwenden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die öffentliche Aufführung, Änderung, Anpassung, Übermittlung, Vervielfältigung, Kopie und öffentliche Zugänglichmachung in jeglicher Art und Weise).
6. VERPFLICHTUNGEN DER AGENTUR 6.1. Die Agentur ist verpflichtet, die Unterkunft für Anfragen, Optionen und Buchungen zur Verfügung zu stellen. 6.2. Die Agentur gewährt dem Gast während der gesamten Dauer der Buchung Zugang zum Zimmer/zur Unterkunft und gewährleistet, dass das Zimmer/die Unterkunft während der Buchung den vereinbarten Bedingungen entspricht. 6.3. Die Agentur verwaltet und zahlt alle relevanten Abgaben/Steuern, die mit der Vermietung der Unterkunft verbunden sind. 6.4. Die Agentur verpflichtet sich, alle Mängel und/oder überfälligen Wartungsarbeiten an der Unterkunft unverzüglich zu beheben, nachdem sie vom Gast oder dem Unternehmen und/oder den verbundenen Unternehmen darüber informiert wurde. 6.5. Die Agentur ist verpflichtet, in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Unternehmen und/oder den verbundenen Unternehmen externe und interne Beschriftungen in der Unterkunft zuzulassen, z.B. in Form von Schildern, Tafeln, Plakaten, Zeltkarten oder anderen Brandingmaterialien. Darüber hinaus ist die Agentur verpflichtet, in den Unterkünften nach Anweisung des Unternehmens und/oder der verbundenen Unternehmen Werbematerial für die Mitgliedschaft auszulegen. Die Agentur darf keine anderen Mitgliedschaftsplan(e) anbieten, die nicht vom Unternehmen und/oder den verbundenen Unternehmen angeboten werden. 6.6. Die Agentur verpflichtet sich, im Falle eines Verkaufs und/oder einer Übertragung des Ferienhauses alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Erwerber/neuen Hausbesitzer zu übertragen und das Unternehmen und/oder die verbundenen Unternehmen entsprechend zu informieren.
7. ZUSICHERUNG UND GARANTIEN 7.1. Jede Vertragspartei verpflichtet sich gegenüber der anderen, dass: (a) sie die volle Befugnis und Vollmacht besitzt, das Abkommen zu schließen und alle ihre Verpflichtungen aus diesem Abkommen zu erfüllen; (b) ihr Vertreter, dessen Unterschrift hier angebracht ist, in vollem Umfang bevollmächtigt ist, das Abkommen zu unterzeichnen und die jeweilige Partei dadurch zu binden; (c) die Bestimmungen des Abkommens stellen ihre rechtlichen, gültigen und verbindlichen Verpflichtungen dar; (d) sie handelt in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Regeln, Vorschriften und Richtlinien. 7.2. Die Agentur sichert zu und gewährleistet, dass sie zum Datum des Vertragsabschlusses und während der gesamten Laufzeit des Vertrags über die erforderlichen Zustimmungen und Lizenzen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag verfügt. 7.3. Die Agentur sichert zu und gewährleistet, dass die Unterkunft zu jeder Zeit den geltenden Gesetzen in Bezug auf die Vermietung der Unterkunft und allen anderen Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder den AGB entspricht. Die Agentur ist verpflichtet, das Unternehmen und/oder die verbundenen Unternehmen unverzüglich zu informieren, wenn Verstöße gegen diese Klausel vorliegen. 7.4. Die Agentur sichert zu und gewährleistet, dass die Unterkunft, einschließlich ihrer Ausstattung, des Gartens und sonstiger zusätzlicher Einrichtungen, mit der Beschreibung und den Fotos übereinstimmt, die das Unternehmen über die verbundenen Unternehmen auf den Plattformen veröffentlicht hat, und dass sämtliches Material, z.B. Fotos, das von den verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, keine Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzt und für die uneingeschränkte Nutzung in seinen Medien und Werbekanälen geeignet ist. und Werbekanäle geeignet ist. Die Agentur ist verpflichtet, diese Beschreibung und diese Fotos auf dem neuesten Stand zu halten. Die Agentur behält sich das Recht vor, ein Fotoshooting zu organisieren, das ihren inhaltlichen Standards entspricht. Die Agentur wird das Unternehmen und die verbundenen Unternehmen entschädigen und schadlos halten, wenn die Verpflichtungen aus dieser Klausel nicht eingehalten werden.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 8.1. Zum Zeitpunkt des Beginns dieses Vertrages zahlt die Agentur eine Anzahlung im Voraus, um die Buchungen durch das Traum-Verbundenes Unternehmen für die Laufzeit des Vertrages zu sichern. 8.2. Die von Traum verbundenen Unternehmen erzielten Mieteinnahmen für Buchungen in einem Kalendermonat werden monatlich mit der Anzahlung der Agentur abgeglichen und verrechnet.8.3. Traum ist berechtigt, nicht bezahlte Beträge von der Agentur zurückzufordern. Neben dem nicht bezahlten Betrag ist die Agentur verpflichtet, Traum auch die Inkassokosten und Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung zu zahlen.
9. VERTRAULICHKEIT 9.1. Alle schriftlichen und mündlichen Informationen, gleichgültig in welchem Medium oder in welcher Form, sind von beiden Parteien streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden. Parteien streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Abkommens zu verwenden. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden solche Informationen nicht weitergegeben, einschließlich der Bestimmungen dieser AGB und des Abkommens, dürfen vom Empfänger nur mit vorheriger schriftlicher ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei weitergegeben werden. Ist eine der Parteien verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen der anderen Partei offen zu legen; die Partei, die dazu verpflichtet ist, benachrichtigt die andere Partei unverzüglich und kooperiert bei der eine angemessene Schutzanordnung zu erwirken.
10. GEISTIGES EIGENTUM UND DATENSCHUTZ 10.1. Die Agentur erkennt das ausschließliche Eigentum des Unternehmens und der verbundenen Unternehmen an ihren geistigen Eigentumsrechten an. Die Agentur verpflichtet sich, diese Rechte an geistigem Eigentum nur im Rahmen des vertraglich genehmigten Umfangs zu nutzen. Die Agentur darf zu keiner Zeit direkt oder indirekt Handlungen oder Dinge tun, veranlassen oder unterlassen, die das Recht oder das Interesse des Unternehmens und der verbundenen Unternehmen an diesen Rechten an geistigem Eigentum beeinträchtigen. 10.2. Die Agentur wird das Unternehmen und/oder die verbundenen Unternehmen unverzüglich über jede Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum des Unternehmens und/oder der verbundenen Unternehmen informieren. 10.3. Die Agentur verarbeitet die persönlichen Daten des Gastes in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wenn die Agentur auf Anfrage oder unter der Verantwortung des Unternehmens und/oder der verbundenen Unternehmen dem Unternehmen und/oder den verbundenen Unternehmen persönliche Daten (von sich selbst oder den Gästen) zur Verfügung stellt, gilt das Unternehmen und/oder die verbundenen Unternehmen als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. 10.4. Das Unternehmen und/oder die verbundenen Unternehmen stellen der Agentur ihre Datenschutzrichtlinien zur Verfügung, und die Agentur garantiert, dass sie diese Datenschutzrichtlinien dem Gast zur Verfügung stellen werden.
11. EREIGNIS HÖHERER GEWALT Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt stellt die Agentur den von dem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Gästen keine Gebühren, Kosten, Auslagen oder sonstige Beträge (einschließlich des (nicht erstattungsfähigen) Tarifs oder der Nichtanreise-, Umbuchungs- oder Stornierungsgebühr) für (i) den Teil der Reservierung in Rechnung, der aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen wurde, und erstattet diese (gegebenenfalls) zurück. Bei begründeten Zweifeln kann die Agentur den Gast auffordern, den Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis höherer Gewalt und der Stornierung, dem Nichtantritt oder der Änderung der Reservierung in angemessener Weise nachzuweisen (und dem betreffenden angeschlossenen Unternehmen auf Anfrage eine Kopie dieses Nachweises zukommen zu lassen). Damit der betreffende Partner eine Stornierung, ein Nichterscheinen oder eine Änderung der Reservierung aufgrund höherer Gewalt registrieren kann, muss die Agentur den betreffenden Partner innerhalb eines Werktages nach (a) dem geplanten Ankunftsdatum über das Nichterscheinen oder die Stornierung oder über den Teil der Buchung, der aufgrund der höheren Gewalt nicht in Anspruch genommen wird, informieren.
12. ABTRETUNG Das Unternehmen erteilt der Agentur die Erlaubnis, den Vertrag auf eine neue Agentur zu übertragen, wenn die Agentur dies 30 Tage vorher schriftlich ankündigt, und die Agentur erteilt dem Unternehmen und/oder den verbundenen Unternehmen die Erlaubnis, den Vertrag auf ihre verbundenen Unternehmen zu übertragen.
13. TRENNBARKEIT Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder der AGB durch eine gerichtliche Entscheidung, ein Gesetz oder eine Vorschrift für ungültig erklärt werden oder auf andere Weise ungültig werden, so bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.